KN95, das dem GB2626-2006-Standard entspricht (chinesisches N95-Äquivalent)

 

Basierend auf diesem Vergleich ist es sinnvoll, chinesische KN95-, AS/NZ P2-, koreanische 1. Klasse- und japanische DS-FFRs als gleichwertig mit US-amerikanischen NIOSH N95- und europäischen FFP2-Atemschutzmasken zu betrachten, zum Filtern von nicht ölbasierten Partikeln, wie sie beispielsweise daraus entstehen Waldbrände, PM2,5-Luftverschmutzung, Vulkanausbrüche oder Bioaerosole (z. B. Viren). Vor der Auswahl eines Atemschutzgeräts sollten Benutzer jedoch die örtlichen Atemschutzbestimmungen und -anforderungen konsultieren oder sich bei den örtlichen Gesundheitsbehörden nach Ratschlägen zur Auswahl erkundigen.

Das N95-Atemschutzgerät, das von Niosh zugelassen ist, ist Mangelware. Für den Personenschutz verfügen wir über genügend Produktionskapazitäten für KN95, um bedürftige Zollbehörden zu beliefern.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an uns.

 


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 17. April 2020
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